39. Gemeinderatssitzung vom 10. Juli 2025
Berichterstattungen der Ratssitzungen wie immer als Privatperson
Top 3 Bericht des Bürgermeisters (BM)
- Die Sanierung der Ortsdurchfahrten (OD) in den Ortsteilen (OT) Hoitlingen und Tiddische ist für 2027 geplant. Ob die Sanierung stattfinden kann, hängt von den Haushaltsmitteln des Bundes ab. Um die Verkehrsberuhigung zu fördern, sind Übergänge und Kreisel in den Ortsdurchfahrten geplant. Es wird versucht, diese Projekte durch die Aufnahme in die Dorfregion fördern zu lassen.
Top 4 Einwohneranfragen
- Ein Einwohner aus Hoitlingen teilt mit, dass der Verkehrsspiegel auf der Hauptstraße defekt ist
Top 5 Beratung/Beschluss – Gesellschaftsverträge Gemeindewerk – Nahwärme Hoitlingen-Tiddische
- Nach der Worterteilung durch den Vorsitzenden/BM Krause erklärte Edgar Klopp, dass die Unterlagen nochmals angepasst werden mussten. In der aktuellen Fassung 9 beschränkte sich die Änderung darauf, den Begriff „Gemeindewerk“ durch „Gemeinde“ zu ersetzen.
Top 6 Beratung/Beschluss Ausführungsplanung BG „Am Sportplatz“ einschließlich Lindenstraße Bereich Friedhof
- Den Eigentümern war im Vorfeld die Möglichkeit gegeben worden, Änderungswünsche zu den Standorten der Pflanzbeete oder Straßenleuchten direkt mit dem Ingenieurbüro abzustimmen. Soweit umsetzbar, wurden diese Anpassungen in die Planung eingearbeitet.Im Baugebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Hoitlingen hatten die Eigentümer zuvor außerdem in einer Umfrage über die Farbe der Pflastersteine für die Straße entschieden. Die Mehrheit sprach sich dabei für den Farbton „Herbstlaub“ aus.Auf Nachfrage von Ratsfrau Susann Herbold, wer künftig die Pflege der Pflanzbeete übernehme, erklärte Krause, dass es sich hierbei um eine Art „Grauzone“ handele und grundsätzlich jeder Anlieger Verantwortung trage.Im weiteren Verlauf der Diskussion kam die Frage nach den geplanten Linden am Friedhof auf. Krause erläuterte hierzu, dass es sich um zwei Ersatzpflanzungen für die Einfahrt zum Baugebiet sowie um drei zusätzliche Linden handelt.
Top 7 Beratung/Beschluss – Standort und Erwerb Maibaum OT Hoitlingen
- Julia Vahldiek, 3. Vorsitzende der Jungen Gesellschaft, erläuterte das Vorhaben und erklärte, dass der bisherige Maibaum seit einigen Jahren nicht mehr nutzbar sei. In den letzten Jahren habe man daher lediglich einen Birkenstamm aufgestellt. Nun solle die Tradition mit einem dauerhaften Maibaum, versehen mit den Wappen der örtlichen Vereine, wieder aufgenommen werden. Da das Aufstellen eines schweren Holzstammes in der Vergangenheit sehr aufwendig war und die Verkehrssicherung zunehmend Probleme bereitete, wurden ausschließlich Angebote für eine Ausführung in Aluminium eingeholt.Nach kurzer Beratung sprach sich der Rat dafür aus, den neuen Maibaum an der Buswendschleife im Ortsteil Hoitlingen aufzustellen. Beschlossen wurde die Anschaffung eines Alumastes in konischer Ausführung für diesen Standort.
Top 8 Beratung/Beschluss – Antrag auf Unterstützung Kindergartenförderverein Tiddische bei Sonnenschutzmaßnahme
- Ratsfrau (RF) Iris Daetz berichtete, dass die Samtgemeinde Brome als Trägerin der Kindergärten im Haushalt bereits Mittel für Sonnenschutzmaßnahmen (großes Sonnensegel) eingeplant hat.Sie regte an, dass die Gemeinde Tiddische im Rahmen der Vereinszuschüsse ein kleines Sonnensegel im Wert von rund 50 Euro finanziert. Da der Förderverein derzeit keine Zuschüsse erhält, schlug Ratsherr (RH) Heiko Lehn vor, die Förderkriterien grundsätzlich zu überarbeiten.Während der Diskussion informierte RH M. Krupke, dass er soeben eine Nachricht erhalten habe: Ein anonymer Spender übernimmt die Kosten für das kleine Sonnensegel.
Top 9 (neu) Beratung/Beschluss – Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2025 zum weiteren Vorgehen nach Schadensfällen im BGH Tiddische; hier: offene Forderungen gegenüber Dritten/Pächtern
Info vorab: Da ich zu diesem Thema einen Antrag gestellt habe, möchte ich an dieser Stelle auch meine persönliche Einschätzung dazu darlegen.
In der 38. Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2025 wurde der Beschluss gefasst, zur Klärung der Angelegenheit rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt hinzuzuziehen.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass dem Pächter sowie allen in seinem Haushalt lebenden Personen die Anmietung von Räumlichkeiten der Gemeinde Tiddische künftig untersagt ist.
Der Antrag wurde aus folgendem Grund gestellt:
Vor der Abstimmung wurde dem Gemeinderat nicht mitgeteilt, dass die nach dem ersten Schaden eingesetzte neue Glasplatte ebenfalls ohne Fremdeinwirkung beschädigt wurde und anschließend – in Abstimmung mit Bürgermeister Krause – durch eine Holzplatte ersetzt worden ist. Diese wesentliche Information wurde dem Rat somit vorenthalten.
Als Begründung für das Unterlassen der Mitteilung wurde seitens Bürgermeister Krause angegeben, er habe dies „nicht mehr auf dem Schirm gehabt“, obwohl bereits vor der Beschlussfassung von einem Ratsmitglied angeregt wurde, zur Klärung der Schadensursache fachliche Expertise einzuholen, um vergleichbare Schäden künftig zu vermeiden.
Der Antrag bezieht sich auf den Beschluß der 38. Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2025
"Riss im Spritzschutz (Glasrückwand). Nach einer Vermietung des Bürgerhauses wurde ein Schaden festgestellt. Das Glas an der Thekenrückwand war beschädigt. Der Schaden wurden durch den Pächter der Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese lehnten die Begleichung der Kosten mit der Begründung ab: "Ein fahrlässiges Verhalten unseres Versicherungsnehmers ist nicht erkennbar. Somit bestehen keine Ersatzansprüche gegen unseren Versicherungsnehmer. Nach vorliegender Sachlage, siehe Bilder, wurde hier eine Steckdose direkt ohne Dämpfung auf den Ausschnitt in einer Glaswand montiert. Auf Grund der Materialeigenschaften, sowie der üblichen Nutzung von Steckdosen, wurde demnach eine Sollbruchstelle geschaffen."
Bild 3 Nach der Instandsetzung
gerade montiert, nicht schief wie auf Bild 1 und 2 eindeutig zu sehen

Es wurde der Beschluss gefasst, zur Klärung der Angelegenheit rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt hinzuzuziehen.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass dem Pächter sowie allen in seinem Haushalt lebenden Personen die Anmietung von Räumlichkeiten der Gemeinde Tiddische künftig untersagt ist.
Persönliche Anmerkung: Der Beschluss zur Untersagung der Anmietung wurde gefasst, ohne dass zuvor eine abschließende Klärung der Schuldfrage erfolgt ist.
Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, vor einem derart schwerwiegenden Beschluss eine unabhängige Expertise einzuholen."
Hier mein Antrag in kurzform:
zum Thema beschädigte Glasrückwand im Dorfgemeinschaftshaus stelle ich folgenden Antrag:
Chronologie:
- 04.05.2024 Schadenstag
- 05.02.2025 Montage neue Glasplatte
- XX.02.2025 zweite Glasplatte erneut defekt
- 26.03.2025 Montage Holzplatte (Firma Heuer, in Absprache mit Gemeinde)
- 19.06.2025 38. Gemeinderatssitzung
Hintergrund:
In der letzten Sitzung wurde beschlossen, einen Anwalt einzuschalten und Angehörige des vermeintlichen Verursachers künftig von der Nutzung gemeindlicher Räume auszuschließen.
Begründung zur Aufhebung:
Ursache unklar: Zweiter Schaden ohne Fremdeinwirkung → Hinweis auf baulichen/technischen Mangel.
Keine Beweise: Schadensverursachung durch Nutzer nicht nachweisbar; Ablehnung durch Versicherung nachvollziehbar.
Rechtliche Bedenken: Pauschaler Ausschluss eines Haushalts verstößt gegen Art. 3 GG (Diskriminierungsverbot).
Vorschläge:
- Beschluss zur Anwaltseinschaltung aufheben
- Schadensursache erneut und ergebnisoffen prüfen
- Entschuldigung beim Pächter erwägen
- Aufklärung über fehlende Information zum zweiten Schadensfall
Nachfolgend der Antrag in vollständiger Fassung >>>KLICKEN<<<
Meine persönliche Einschätzung:
Die beiden Schäden an den Glasplatten sind nach vorliegenden Einschätzungen und Kenntnissen auf eine fehlerhafte Montage zurückzuführen. Diese Auffassung wird von der Versicherung sowie von der mit der Montage beauftragten Firma geteilt. Die Regulierung des Schadens obliegt daher der ausführenden Elektrofirma beziehungsweise deren Betriebshaftpflichtversicherung.
Mein persönlicher Hinweis an alle künftigen Mieter gemeindlicher Räumlichkeiten: Man sollte darauf vorbereitet sein, dass im Schadensfall grundsätzlich der Mieter haftet – unabhängig davon, ob eine eigene Verursachung vorliegt. So ist die Auffassung der Mehrheit im Rat sowie der Gemeindeverwaltung. Als Beispiel, das ich bereits in beiden Ratssitzungen angeführt habe: Wird ein falsch montiertes Fenster beim Öffnen beschädigt, trägt nicht die ausführende Firma die Verantwortung, sondern die Person, die das Fenster geöffnet hat. Nach dieser Logik gilt: Die Haftung liegt stets beim Mieter.
Der Beschluss vom 19. Juni, wonach künftig keine Vermietungen gemeindlicher Räumlichkeiten an den Verursacher oder dessen Angehörige erfolgen sollten, wurde dahingehend geändert, dass diese Regelung zunächst bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts bestehen bleibt. Mit anderen Worten: Die dauerhafte Sperre für die Vermietung wird aufgehoben, jedoch bleibt sie vorerst bis zur abschließenden Entscheidung in Kraft.
Für die weiteren Schritte ist vorgesehen, einen Anwalt hinzuzuziehen und voraussichtlich auch einen Gutachter zu beauftragen. Nach meiner Einschätzung werden die hierdurch entstehenden Kosten – sicherlich im vierstelligen Bereich – letztlich von der Gemeinde getragen, das heißt von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Vor diesem Hintergrund sollte sorgfältig geprüft werden, ob diese Maßnahmen verhältnismäßig und sachlich geboten sind.
Top 10 (neu) Beratung – Allgemeine Themen zur Dorfregion MADKA
- BM Krause gibt die Termine für beide Workshops bekannt: 8. und 9. August 2025.
- 8. Aug. Treffen Hof Meinecke Barwedel
- 9. Aug. Fahrt nach Wahrenholz
- 13. September Dorfspaziergang Tiddische & Hoitlingen
Top 11 (neu) Anfragen, Anregungen, Kenntnisgaben
- Ein Ratsmitglied teilt mit, dass das Video von der 1. Bürgerversammlung der Dorfregion „Mitten an der kleinen Aller“ auf der Homepage der Gemeinde Tiddische online ist.
- Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass auf dem Friedhof in Tiddische noch immer viele Nester des Eichenprozessionsspinners vorhanden sind.
- Ein Ratsmitglied ergänzt, dass auch am Feuerwehrhaus in Tiddische noch Eichen befallen sind.
Zu 12 (neu) Einwohneranfragen
- Eine Bürgerin hat einige Fragen zur Dorfregion. Bürgermeister Krause bittet um Mitteilung per Mail. Zum Fördersatz erklärt er, dass in der Gemeinde Tiddische 55 % der Steuermesskraft sowie eventuell 10 % über die Leaderförderung möglich sind. Der Rest werde mit Mitteln aus der Gemeinde Tiddische aufgestockt.
- Eine Bürgerin weist darauf hin, dass in der Lindenstraße im Ortsteil Hoitlingen nach wie vor zu schnell gefahren wird.
- Ein Bürger erkundigt sich nach dem Beginn des Straßenausbaus im Baugebiet „Am Sportplatz“. Bürgermeister Krause teilt mit, dass dazu noch keine Aussagen getroffen werden können.
- Ein Bürger erklärt, dass er sich an der Spende für das Sonnensegel beteiligen möchte.