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Antrag - Infos über die Gemeinde Tiddische

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Sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen, sehr            geehrter Herr Bürgermeister Krause,            
ich möchte euch über den aktuellen              Stand zu diesem Thema in chronologischer Reihenfolge in              Kenntnis setzen.
           Anmietung des BGH
  • 04.05.2024 Schadenstag
  • 05.02.2025 Montage der neuen                Glasplatte
  • XX.02.2025 2. Glasplatte                erneuter im Bereich der Steckdose defekt
  • 26.03.2025 Montage einer                Holzplatte (Firma Heuer in Absprache mit der Gemeinde)
               
           
           
Im Rahmen der letzten Ratssitzung wurde              mehrheitlich beschlossen, im Zusammenhang mit der              beschädigten Glasrückwand im Dorfgemeinschaftshaus              rechtliche Schritte einzuleiten und einen Rechtsanwalt zu              beauftragen. Zudem wurde beschlossen, dass künftig keine              Vermietungen gemeindlicher Räumlichkeiten mehr an Personen              aus dem Haushalt des vermeintlichen Verursachers erfolgen              sollen.
           
Nach erneuter Prüfung der Sachlage und              unter Abwägung aller vorliegenden Informationen halte ich              diesen Beschluss für rechtlich und inhaltlich nicht              vertretbar und bitte daher um dessen zeitnahe Aufhebung.
           
Insbesondere ist Folgendes zu              berücksichtigen:
           
1. Fehlende Schadensursache durch                Dritte:
           
Nach mir vorliegenden Informationen              wurde nach dem Austausch der ursprünglich beschädigten              Glasrückwand eine zweite baugleiche Platte montiert, die              ebenfalls – ohne Fremdeinwirkung – in demselben Bereich              erneut beschädigt wurde. Dies lässt auf eine mögliche              konstruktive oder installative Ursache schließen,              insbesondere im Bereich der in unmittelbarer Nähe              befindlichen Steckdose. Es ist nicht nachvollziehbar,              warum dieser Umstand dem Rat bisher nicht in angemessener              Form mitgeteilt wurde.
           
2. Keine belastbare                Schadensverursachung durch den Nutzer:
           
Die Beweislage für eine tatsächliche              Schadensverursachung durch den damaligen Pächter bzw. eine              bestimmte Person ist nicht gegeben. Dass die Versicherung              eine Regulierung abgelehnt hat, ist angesichts der              unklaren Sachlage folgerichtig.
           
3. Diskriminierungsverbot gem. Art.                3 GG:
           
Der pauschale Ausschluss aller Personen              aus einem bestimmten Haushalt von der Nutzung              gemeindlicher Einrichtungen stellt m. E. eine nicht              hinnehmbare Kollektivmaßnahme dar und könnte als Verstoß              gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 3 des              Grundgesetzes ausgelegt werden. Eine solche Regelung              entbehrt der Verhältnismäßigkeit und ist aus rechtlicher              wie moralischer Sicht äußerst bedenklich.
           
           
Insgesamt erscheint der Beschluss in              mehrfacher Hinsicht als unangemessen und fehlerhaft. Ich              rege daher an:
           
  • den Beschluss zur Beauftragung              eines Rechtsanwalts formell aufzuheben,
  • die Frage der Verantwortung für              den Schaden erneut und ergebnisoffen zu prüfen,
  • eine förmliche Entschuldigung              gegenüber dem betroffenen Pächter in Erwägung zu ziehen,
  • sowie transparent aufzuklären,              warum der Rat nicht über den zweiten Schadensfall und den              daraufhin erfolgten Austausch durch eine Holzplatte              informiert wurde.
             
           
           
Ich bitte darum, diesen Antrag auf die              Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
           
           
Mit freundlichen Grüßen
           
Michael Krupke
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