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Strassenreinigung - Infos über die Gemeinde Tiddische

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Straßenreinigung L 291 – Tiddische und Hoitlingen

Hinweis zur Straßenreinigung in Tiddische und Hoitlingen (L 291)

Im letzten Mitteilungsblatt wurde die Straßenreinigungspflicht erläutert. Dabei kam es zu Rückfragen von Anwohnern der Landstraße 291 – konkret der Hauptstraße in Hoitlingen sowie der Hoitlinger und Barweder Straße in Tiddische.

Wichtig: Die im Mitteilungsblatt genannten Regelungen gelten nicht automatisch für alle Anwohner an einer Landstraße, sondern nur für die Straßen, die im Straßenverzeichnis der Samtgemeinde Brome aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis finden Sie hier: Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung (PDF)

Für die genannten Straßen bedeutet das konkret:

  • Keine Reinigungspflicht bis zur Straßenmitte.
  • Gehwege und Gosse müssen jedoch weiterhin von den Anliegern gereinigt werden.

Damit bleibt die Verantwortung für einen sauberen und sicheren Bereich vor dem eigenen Grundstück bestehen.

Tipp für die Reinigung der Gosse:

  • Wer sich beim Reinigen der Gosse durch den Verkehr unsicher fühlt, kann sein eigenes Fahrzeug für die Dauer der Reinigung kurz vor die Gosse stellen oder ein Warndreieck aufstellen.
  • Gegebenenfalls kann hierfür auch die Gemeinde ein Warndreieck zur Verfügung stellen.

Zum Nachlesen im Mitteilungsblatt: Bromer Blatt – Ausgabe 35/2025

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